Führerschein Kl. T
Vorraussetzungen:
- Vollendung des 16. Lebensjahres für bbH 40km/h
- Vollendung des 18. Lebensjahres für bbH 60km/h
Beinhaltet: L
Berechtigt zum Führen von:
Zugmaschinen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- mit bauartbestimmter Höchsgeschwindigkeit max. 60 km/h
- für Fahrzeugführer unter 18 Jahren gilt eine bauartbestimmter Höchsgeschwindigkeit max. 40 km/h)
- mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- mit einer bauartbestimmter Höchsgeschwindigkeit max. 40 km/h
- mit Anhänger
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