Mitteilung zur aktuellen Situation

Sämtliche Lehrgänge zur beruflichen Aus- u. Weiterbildung unterliegen nicht dem LockDown der Nds. Corona Verordnung und werden wie angeboten durchgeführt

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Arbeitsgeber hat für sein Unternehmen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift
(DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) zu bestellen.

Rolle und Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt insbesondere zu folgenden Aufgabenkomplexen:

  • Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung.
    Das erfordert insbesondere Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch physikalische, chemische und biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie durch physische und psychische einschl. psychosoziale Belastungen der Beschäftigten.
  • Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme.
    Das erfordert insbesondere ein Bestimmen von Zielen und Anforderungen (Sollzuständen), die - übereinstimmend mit den bewerteten Risiken - von der Rangfolge der notwendigen Maßnahmen ausgehen. Auf dieser Grundlage sind Arbeitsschutzkonzepte zu entwickeln und dementsprechende Beratung zu leisten bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, der Auswahl und dem Einsatz von Maschinen, Geräten, Anlagen sowie von Arbeitsstoffen, bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsaufgabe sowie der personellen und sozialen Bedingungen.
  • Aufrechterhalten sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme und kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
    Um sicherheitsgerechte Zustände stets zu gewährleisten, müssen die Arbeitssysteme immer wieder aufmerksam betrachtet und Anlagen sowie Arbeitsbereiche überwacht werden.
  • Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung von Prozessen; Einbindung in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation, in die ständige Bewertung von Stand und Entwicklung und Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit.
    Daraus folgt Unterstützung hinsichtlich einer geeigneten Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation), so dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Tätigkeiten beachtet und in die betrieblichen Führungsstrukturen eingebunden werden.

Stellung im Unternehmen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss vom Arbeitgeber gemäß §5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schriftlich unter Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats bestellt werden. Die FASI untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebs (vg. §8, Abs. 2 ASiG). Leiter des Betriebs ist in der Regel der Unternehmer, ein bestimmtes Mitglied der Geschäftsführung. Alle Versuche, die FASI nicht der obersten Leitung, sondern z.B. einem Abteilungsleiter zu unterstellen, hatten vor Gerichten keinen Bestand. Die FASI nimmt damit im Organigramm eine Stabsfunktion der Geschäftsleitung ein und berichtet dieser direkt. Die FASI hat normalerweise keine Weisungsbefugnis. Sie hat eine reine Beratungs- und Unterstützungsfunktion. Sie hat auch keine Führungsaufgaben. Die FASI ist fachlich weisungsfrei (vgl. §8, Abs. 1 ASiG). Das bedeutet, dass ihr keine Person im Unternehmen Anweisungen zur Ausübung der Tätigkeit geben darf. Die FASI ist im Umkehrschluss für ihre fachlich richtige Beratung verantwortlich und muss ihre Aufgabenwahrnehmung selbstständig organisieren. Dabei kann es sich um einen Mitarbeiter des Unternehmens oder um einen externen Berater handeln (externe sicherheitstechnische Betreuung).

Betreuungsformen durch die FASI

Für die sicherheitsfachliche Betreuung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Betreuung durch einen angestellten Beschäftigten
  • Betreuung durch eine freiberufliche FASI
  • Betreuung durch einen überbetrieblichen Dienst

Weitere Informationen können wir Ihnen sehr gern in einem persönlichen Gespräch geben. Gern übernehmen wir diese „externe Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit“ für Sie bzw. Ihr Unternehmen.

Gerne Übernehmen wir diese verantwortungsvolle Tätigkeit in Ihrem Unternehmen. Unsere jahrelange Erfahrung und auch die Anerkennung verschiedener BG’s insbesondere der BG Verkehr und BGHW sichern Ihnen einen perfekten und für Ihre Mitarbeiter verständlichen Arbeitsschutz.

 

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Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen natürlich auch sehr gern persönlich unter der Telefonnummer 05322 / 55 97 97 zur Verfügung oder auch als email Anfrage unter info@getmobile-moeller.de

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